Arnulf Moser"Zigeuner" und "negroide Bastarde".Zwangssterilisationen aus rassischen Gründen
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Vier Tage nach dem Einmarsch der Franzosen in Konstanz wurde der Leiter des Konstanzer Gesundheitsamtes, Dr. Ferdinand Rechberg (1900-1980), Ende April 1945 von den Franzosen festgenommen und im Juli nach Paris in das dortige Militärgefängnis verbracht. Das Gleiche geschah mit dem Reichenauer Bürgermeister, Eugen Maier, der in der gleichen Zelle landete. Bei ihm waren wohl vermutlich der Auslöser Anzeigen von ausländischen Zwangsarbeitern oder Kriegsgefangenen auf der Reichenau wegen Misshandlungen. Der Bürgermeister ist im Sommer 1945 im Gefängnis verstorben, die Leiche wurde Jahre später von Paris auf einen deutschen Soldatenfriedhof in der Normandie umgebettet. 1) Gegen Rechberg ermittelten die Franzosen wegen Sterilisation außerhalb des Erbgesundheitsgesetzes und wegen Misshandlung ausländischer Häftlinge im Konstanzer Gefängnis. Ein erster Haftbefehl wurde im September 1945 in Paris wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Unfruchtbarmachung ausgestellt. 17 Monate war er in Paris in Haft, dann kam er für fünf Monate noch in das französische Gefängnis in Rastatt, wo das oberste französische Militärgericht in Deutschland im Oktober 1946 einen zweiten Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen erließ, jetzt auf der Grundlage des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 vom Dezember 1945 für Prozesse gegen Personen, die wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt wurden. Beim Konstanzer Gefängnis und Rechbergs Rolle als Gefängnis- und Polizeiarzt im Krieg ging es aber weniger um Misshandlungen von ausländischen Häftlingen, sondern darum, dass er französischen Häftlingen, die von der Gestapo in ein KZ eingeliefert werden sollten, Transportfähigkeit bescheinigt haben soll, obwohl diese gar nicht zutraf, bzw. diese bescheinigte, ohne die Häftlinge gesehen zu haben. Im Grunde versuchte man, ihn für den Tod von französischen KZ-Häftlingen haftbar zu machen, insgesamt eine etwas weitmaschige Beweiskette.2) In französischer Haft war er bis 4. März 1947. Die Ermittlungen in Konstanz wurden durch einen französischen Offizier namens Edmond Kaiser geführt, bei seinen Kollegen in Konstanz bekannt unter dem Spitznamen „capitaine semoule“, „Hauptmann Grießbrei“, weil er sich hauptsächlich von Grießbrei ernährte und den Rest seines Gehaltes für die Ernährung deutscher Kinder ausgab. Der Journalist und Schriftsteller Kaiser stammte aus einer französischen jüdischen Familie. Als Schüler war er 1932/33 längere Zeit bei einer Familie in Singen untergebracht. |
Er besuchte die Handelsschule und war in einer Firma tätig, er berichtet aber auch, wie er 1932 Hitler auf Wahlkampfreise in Radolfzell gehört hat. Bei Kriegsausbruch wurde er Soldat. Nach dem Waffenstillstand von 1940 tauchte er unter und ging zur Résistance. Im Jahre 1944 wurde er in die französische Armee von General Jean de Lattre de Tassigny eingegliedert. Seine Funktion in Konstanz war Untersuchungsoffizier beim Büro für Untersuchungen und Nachforschungen von Kriegsverbrechen (Officier Enquêteur auprès du Bureau d’Enquêtes et de Recherches des Crimes de Guerre). Er war auch in Überlingen an der Aufdeckung von Verbrechen an KZ-Häftlingen des Außenlagers in Aufkirch beteiligt. Bereits 1947 verließ er nach einem Verfahren wegen Verrats gegen ihn aber die Armee wieder, ging nach Lausanne und wurde dort später der Begründer des Hilfswerks „Terre des Hommes“. Er starb im Jahre 2000 in einem indischen Kinderheim. 3) Bei den Verbrechen gegen die Menschlichkeit ging es um Zwangssterilisationen außerhalb des Erbgesundheitsgesetzes, also an gesunden Menschen. Das Gesetz selber wurde auch von den Franzosen nicht infrage gestellt. Sie gingen zwar sehr früh gegen die Beteiligten an den Euthanasieaktionen vor, aber das Erbgesundheitsgesetz interessierte sie nur statistisch oder zu Vergleichszwecken mit anderen Ländern. Was sind nun Zwangssterilisationen bei gesunden Menschen? Der eine Fall betraf einen „negroiden Bastard“, den man an der Fortpflanzung hindern wollte. Er gehörte offensichtlich zu der Gruppe der sogenannten „Rheinlandbastarde“. Das sind farbige Kinder, die die französische Besatzungsmacht nach dem 1. Weltkrieg im besetzten Rheinland hinterlassen hat. Dort waren bis zu 85.000 französische Soldaten stationiert, darunter 30.000 bis 40.000 Farbige. Die "Schwarze Schmach" wurde zum festen Begriff der anti-französischen Propaganda. An die 400 betroffene Jugendliche und Kinder wurden im Dritten Reich von Kommissionen der Gestapo erfasst und 1937 zwangssterilisiert. Grundlage war eine Weisung Hitlers vom 18. April 1937. Einwände und Warnungen des Auswärtigen Amtes wegen möglicher internationaler Kritik wurden nicht berücksichtigt. Alternativen zur Verhinderung der Fortpflanzung wären für das Auswärtige Amt die Kasernierung in einem Arbeitslager in Deutschland oder die erzwungene Auswanderung, etwa in italienische Kolonien, gewesen. Auch die badischen Gemeinden und Gesundheitsämter mussten bereits 1935 Mischlinge von |
Negern, Marokkanern und Vietnamesen melden, weil bislang nur 15 Fälle bekannt seien, was zu wenig sei. Daraufhin erfasste das übereifrige Land Baden auch noch zwei Kinder von schwarzen Zivilpersonen, die als Musiker oder Artisten hier lebten oder aus den deutschen Kolonien stammten.4) Das Gesundheitsamt Konstanz, zuerst in der Brauneggerstraße, später an der Marktstätte, meldete einen negroiden Fall in Singen, ein Jugendlicher, der 1920 unehelich in Karlsruhe geboren wurde, wo ebenfalls französische Truppen stationiert waren. Das badische Oberrheingebiet gehörte nach dem 1. Weltkrieg zur entmilitarisierten Zone mit französischen Besatzungstruppen. Der junge Mann Arthur W. war von Rechberg untersucht worden und wurde im Sommer 1937 im Krankenhaus Singen zwangssterilisiert. Die Mutter Ida K., eine Kellnerin und Köchin, bestritt, mit einem Schwarzen Kontakt gehabt zu haben. Die Alimente zahlte ein deutscher Mann, mit dem sie damals ein Verhältnis hatte. Der Sohn gab nach dem Krieg beim französischen Ermittler zu Protokoll, man habe ihn 1933 aus der Jugend-Musikkapelle Singen ausgestoßen. Nach der Sterilisation habe es bis 1944 aber keine Probleme mehr mit Behörden gegeben. Allerdings war er 1940 in Donaueschingen zur Musterung erschienen, wo er sich freiwillig zur Marine melden wollte. Er wurde sofort wieder nach Hause geschickt. Offensichtlich wollte man nicht, dass Farbige das Abendland gegen den Bolschewismus verteidigen. Daraufhin führte der deutsche Mann, der 16 Jahre Alimente gezahlt hatte, beim Landgericht Erfurt einen Prozess zur Feststellung der Vaterschaft. Ein erbbiologisches Gutachten der Abteilung Rassenkunde und Erbbiologie des Anatomischen Instituts der Universität Freiburg stellte fest, dass ein Schwarzer der Vater sein musste. Die jahrelang bezahlten Alimente bekam der andere Mann aber nicht zurück. Im Herbst 1944 arbeitete Arthur W. in Hechingen in einer Holzhandlung und lernte dort ein Mädchen kennen. Als er mit ihm eine Filmvorführung besuchen wollte, machte der Ortsgruppenleiter der NSDAP einen öffentlichen Skandal daraus. Der junge Mann und das Mädchen kamen vier Wochen in Arrest. Anschließend wurde er mit einer Gruppe von Polen und Russen nach Italien zum Arbeitseinsatz geschickt. Er sprach von der Transportflotille Speer, gemeint ist wohl die Organisation Todt. Im Juli 1945 wurde er in amerikanischer Kriegsgefangenschaft vermutet. Der Stiefvater W., der ihn nach der Heirat mit der Mutter legalisiert hatte, musste 1945 seine Unterlagen an die französischen Behörden abgeben. Er schrieb im Jahre 1948 an die Konstanzer Staatsanwaltschaft: |
„Da meine Frau seit 1933 bis zum Umsturz rassenpolitisch ständig verfolgt und mit Zuchthaus bedroht wurde, wäre eine Genugtuung gerecht.“ 5) Die anderen Fälle betreffen die "Zigeuner". Es soll hier der im Dritten Reich gängige Begriff verwendet werden, der bis heute die Verachtung und Abwertung dieser Volksgruppe ausdrückt und damals verwendet wurde, um unterschiedliche Volksgruppen in einem Rassebegriff zusammenzufassen. Es ging zunächst um einen Musiker namens Georg Reinhardt in Konstanz (1910-1987). In Deutschland lebten etwa 19.000 Zigeuner, in Österreich 11.000. Ab 1936 arbeitete die Rassenhygienische und Bevölkerungsbiologische Forschungsstelle im Reichsgesundheitsamt des Reichsinnenministeriums. Sie erstellte im Laufe der Zeit an die 24.000 Gutachten, mit deren Hilfe alle Zigeuner nach Kategorien der Rassereinheit oder nach Mischlingsgruppen erfasst werden sollten.6) Eine weitere Institution der Zigeunerverfolgung führte Heinrich Himmler im Dezember 1938 mit dem Erlass „Zur Bekämpfung der Zigeunerplage“ ein. Danach hatten die "Mischlinge" einen besonderen Anteil an der Kriminalität der Zigeuner. Zum anderen erwies es sich gerade bei den reinrassigen Zigeunern als schwierig, diese sesshaft zu machen. Deshalb ordnete er die genaue Erfassung und Kategorisierung aller "sesshaften und nichtsesshaften Zigeuner" sowie aller "nach Zigeunerart umherziehenden Personen" über die Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens beim Reichskriminalpolizeiamt an. Mit dem „Asozialenerlass“ vom Dezember 1937 wie auch mit der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ vom Juni 1938 war es möglich, Zigeuner im Einzelfall in ein KZ einzuweisen. Den Zigeunern wurde das Umherziehen verboten, und bei geplanten Eheschließungen, bei denen ein Zigeuner beteiligt war, musste ein Ehetauglichkeitszeugnis nach dem Blutschutzgesetz bzw. dem Ehegesundheitsgesetz angefertigt und eingereicht werden, bevor die Eheschließung genehmigt wurde. Anfang 1940 entstand ein Plan, alle Zigeuner aus Deutschland in das besetzte Polen zu deportieren. Insbesondere die Wehrmacht verlangte die Entfernung der Zigeuner aus den westlichen Grenzgebieten. Im Mai 1940 wurden in einer ersten Aktion 2500 Zigeuner in mehreren sogenannten Zigeunerlagern zusammengefasst, von wo aus sie in das besetzte Polen transportiert werden sollten, eines davon
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auf dem Hohenasperg bei Ludwigsburg, der ja eine jahrhundertelange Tradition als Gefängnis hat.7) Hier wurden etwa 500 Zigeuner aus Süddeutschland vor dem Abtransport zusammengefasst. Die deutsche Militärverwaltung in Polen war nicht vorbereitet und an weiteren Transporten aus dem Altreich nicht interessiert, weshalb das Projekt der Abschiebung aller deutschen Zigeuner nach Polen aufgegeben wurde. Georg Reinhardt, Musiker aus Konstanz, musste mit der schwangeren Ehefrau Klara und sechs Kindern auf den Hohenasperg fahren. Schon vorher hatte man ihm sein Auto weggenommen, mit dem der Musiker zu Veranstaltungen fahren konnte. Auf dem Hohenasperg weigerte er sich, sich von dem Zigeunerforscher Dr. Robert Ritter untersuchen zu lassen. Weil die Ehefrau "arisch" war, konnte die Familie des Musikers aber wieder zurück nach Konstanz. Dort war in der Zwischenzeit die Wohnung von der Polizei und anderen Personen ausgeräumt worden, weil man davon ausging, dass diese Leute nie mehr nach Konstanz zurückkehren würden. Es handelte sich um eine städtische Behelfswohnung in der Weiherhofstraße, die heute nur noch verkürzt existiert. Die Familie wurde in eine andere städtische Behelfswohnung in der Hindenburgstraße eingewiesen und musste sich Möbel leihen. Anschließend war Georg Reinhardt zeitweise bei der Organisation Todt dienstverpflichtet. Im Jahre 1943 erscheint er im Konstanzer Adressbuch mit dem Beruf Pferdepfleger. In der Entschädigungsakte spricht er von Überwachung durch die Gestapo und Gewerbeverbot.8) Ende 1942 kam ein Erlass von Heinrich Himmler heraus, der die Deportation der Zigeuner nach Auschwitz-Birkenau anordnete. In erster Linie wurden bestimmte Gruppen von "Zigeunermischlingen", die nach den damaligen Rassenlehren als besonders minderwertig galten, weil sie die schlechten Eigenschaften von zwei Rassen kumulierten, mit Kindern nach Auschwitz deportiert. In Auschwitz sind von etwa 23.000 Deportierten circa 20.000 umgekommen, davor zwei Drittel durch die Lager- und Arbeitsbedingungen, ein Drittel durch Ermordung oder medizinische Experimente. Es ist nicht bekannt, ob aus dem Raum Konstanz Zigeuner nach Auschwitz deportiert wurden. Verschont wurden einzelne Gruppen von "reinrassigen" Zigeunern, weil sie sich nicht mit anderen Rassen vermischten, ferner "in zigeunerischem Sinne gute Mischlinge", Zigeuner mit arischem Partner und Zigeuner in anerkannten sozialen Verhältnissen, also mit festem |
Wohnsitz und festem Beruf. Die Praxis war aber oft willkürlich. Bei den verschonten Zigeunern und deren Kindern wurde Zwangssterilisation ab 12 Jahren angeordnet. Federführend bei der reichsweiten Aktion war neben dem Reichskriminalpolizeiamt eine Dienststelle mit dem umständlichen Namen „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ beim Reichsinnenministerium, ursprünglich eine Schlichtungsstelle für strittige Fälle von Sterilisation und Schwangerschaftsunterbrechung. Wenn vor dem Krieg Zigeuner zwangssterilisiert wurden, dann wegen "angeborenen Schwachsinns" oder wegen Epilepsie. Allerdings hatte es schon vor dem Krieg Forderungen gegeben, Zigeuner aus rassischen Gründen zu sterilisieren, um die „Zigeunerfrage“ auf diese Weise zu lösen. Man schätzt die Zahl der 1943/44 in Krankenhäusern zwangssterilisierten Zigeuner auf 2000 bis 2500 Personen.9) Also wurden Georg Reinhardt und die älteste Tochter Anna, 17 Jahre alt, im Sommer 1944 in Singen vom Chefarzt des Krankenhauses zwangssterilisiert. Im Januar 1945 kam die jüngere Tochter Sonja in der Konstanzer Frauenklinik in der Friedrichstraße 21 (heute Gebäude der Arbeiterwohlfahrt AWO) dran. Der Frauenarzt Dr. Kurt Welsch sah den Sinn der Aktion nicht ein und führte eine Scheinoperation durch. Er beschrieb nach dem Krieg bei der Staatsanwaltschaft die Operation so: „Sie bestand in einem Öffnen des Bauches, einer Besichtigung der Organe und in erneutem Schließen der Operationswunde. Die Operationswunde war, da ja nicht die Absicht zu einem wirklichen Eingriff bestand, im kleinstmöglichen Rahmen gehalten, möglichst tief sitzend, um ein möglichst gutes kosmetisches Resultat zu erzielen. Die Art der Operation war praktisch ungefährlich.“ Dass seine Aussage stimmt, ergibt sich auch daraus, dass die junge Frau zwei Jahre später eine Fehlgeburt hatte. Im Jahre 1949 war sie als Artistin am Freiburger Theater tätig. Im Sommer 1945 konnte Welsch übrigens bei der älteren Tochter die Sterilisation wieder rückgängig machen. Ob mit Erfolg, ist nicht bekannt, die Erfolgsquote war damals sehr viel geringer als heute. Sie lebte im Jahre 1949 als Hausfrau in Paris, vermutlich war sie einem französischen Soldaten gefolgt. Es muss aber klargestellt werden, dass auch in der Konstanzer Frauenklinik Zwangssterilisationen nach dem Erbgesundheitsgesetz durchgeführt wurden, die auf Entscheidungen des Erbgesundheitsgerichtes Konstanz beruhten. Eine Durchsicht der Akten von 78 Frauen des Konstanzer Gesundheitsamtes mit den Buchstaben A - E ergab 34 Zwangssterilisationen durch Dr. Welsch. Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der 391 Akten von Frauen wären dies etwa 170 Zwangssterilisationen.
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In mindestens einem Fall war sie mit einer Zwangsabtreibung verknüpft, die nachträglich in das Erbgesundheitsgesetz eingefügt worden war. Und Dr. Welsch steht sogar auf einer Liste von Krankenhäusern und Ärzten in Deutschland, die auch Sterilisationen durch Röntgen- oder Radiumbestrahlung durchführen konnten. Ob er das praktiziert hat, ist nicht bekannt. Bei den Männern sind vom Gesundheitsamt Konstanz 590 Akten erhalten. Vom Erbgesundheitsgericht Konstanz, das für die Amtsgerichtsbezirke Konstanz, Radolfzell, Singen und Überlingen zuständig war, sind die Akten von 609 Männern und 499 Frauen erhalten.10) Wie die französischen Ermittler 1945 auf die Zigeunerfälle gestoßen sind, ist nicht ganz klar, denn Georg Reinhardt erklärte nach dem Krieg, dass er keine Anzeige erstattet habe, aber von den Franzosen als Zeuge vernommen wurde. Da es sich bei den Farbigen und Zigeunern um Deutsche handelte und französische Bürger nicht betroffen waren, war die französische Justiz nach 1947 an einem eigenen Strafverfahren nicht weiter interessiert, und die Besatzungsbehörden wiesen die badische Justiz an, die Ermittlungen weiter zu betreiben. Also beauftragte der badische Generalstaatsanwalt Karl Siegfried Bader die Staatsanwaltschaft Konstanz mit dem Fall. Sie stellte beim Leiter des Gesundheitsamtes und zwei weiteren Ärzten ein schuldhaftes und strafbares Verhalten fest. Da aber nicht mehr als eine sechsmonatige Haftstrafe zu erwarten sei, stellte sie das Verfahren im Januar 1950 ein. Bei Rechberg argumentierte die Staatsanwaltschaft, dass die Zeitspanne zwischen dem ersten und dem zweiten französischen Haftbefehl als Untersuchungshaft wegen dieser Zwangssterilisationen zu betrachten sei.
Insgesamt hatte das Konstanzer Gesundheitsamt im Krieg mit sechs Zigeunerfällen zu tun, von denen hier noch zwei vorgestellt werden sollen. Im einen Fall hatte sich ein Ehepaar, beide "Zigeunermischlinge", 1942 scheiden lassen. Der Mann Karl B. (geb. 1914) wollte wieder heiraten, die neue Partnerin Lore H. war schwanger. Der Mann war Postarbeiter und lebte ebenfalls in einer städtischen Baracke der Hindenburgstraße. Das Gesundheitsamt lehnte Anfang 1943 die erforderliche Eheunbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Nürnberger Blutschutzgesetz ab, und zwar aus rassehygienischen Gründen, denn beide Personen waren eigentlich gesund. Um heiraten zu können, beantragte der Mann daraufhin die Sterilisation und die Frau die Abtreibung, eigentlich unvorstellbare Gedankengänge. Mitte Juli 1943, als die Frau im 5. bis 6. Monat schwanger war, teilte das Reichskriminalpolizeiamt Berlin mit, |
dass der Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden in Berlin der Schwangerschaftsunterbrechung zugestimmt habe. Ob die Frau nun absichtlich Zeit verstreichen ließ, ist nicht ganz klar. Als die Frau schließlich Anfang August 1942 in der Konstanzer Frauenklinik erschien, hielt Dr. Welsch schriftlich fest, dass sie im 6. bis 7. Monat schwanger war, dass sie kerngesund war und dass die Leibesfrucht bereits an der Grenze der Lebensfähigkeit angekommen war. Er verweigerte die Durchführung. Sein Protokoll schickte die Kriminalpolizei nach Berlin. Damit endet die Akte. Man kann hier wohl vom günstigsten Fall ausgehen, nämlich dass ein uneheliches Kind auf die Welt kam und das Paar nach dem Krieg heiraten, aber keine Kinder mehr bekommen konnte.11) Beim zweiten Fall ging es um den Bahnarbeiter und Gärtner Karl R. (geb. 1904) in Konstanz. Er lebte in der Barackensiedlung Weierhofstraße in wilder Ehe mit der arischen Frau Klara D., sie hatten drei Kinder. Als sie 1939 heiraten wollten, wurde er von der Rassenhygienischen Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes als Zigeunermischling eingestuft. Das Gesundheitsamt Konstanz stimmte einer Eheschließung zu, weil die Ehe in diesem Fall das kleinere Übel sei, statt immer neue uneheliche Kinder in die Welt zu setzen. Doch das Reichsinnenministerium lehnte Ende 1941 eine Befreiung von den Ehehindernissen des Blutschutzgesetzes ab. Es machte die Eheschließung von einer „freiwilligen“ Sterilisation des Mannes abhängig. Damit sei die „Erzeugung weiterer unerwünschter Zigeunermischlinge verhütet“, und es sei ein „sozialer Erfolg, das Paar könnte für seine nun einmal vorhandenen Kinder sorgen, ohne dem Staat zur Last zu fallen“. Der Mann stimmte zu, vor dem Vollzug im März 1942 zeugte er noch das vierte Kind, und im Juni 1942 konnten sie heiraten. Es bestand nun noch das Problem der Ehelicherklärung der drei Kinder, die vor dieser Eheschließung geboren wurden und die zwar Deutsche, aber nicht voll arisch waren. Die Eheleute gaben dafür im April 1943 beim Gesundheitsamt Konstanz eine Erklärung ab, dass sie ihre mittlerweile vier Kinder im Alter von 0 bis 7 Jahren ab dem 12. Lebensjahr sterilisieren lassen würden. Daraufhin wurden die Kinder Ende 1942 vom Amtsgericht Konstanz für ehelich erklärt und konnten den Namen des Vaters führen. Und der gleiche Mann, der 1939 amtlich als Zigeunermischling eingestuft worden war, erhielt jetzt von der gleichen Rassenhygienischen Forschungsstelle in Berlin gewissermaßen als Belohnung im Februar 1943 eine neue gutachterliche Äußerung, dass er als Nichtzigeuner zu gelten habe. Die rassenpolitischen Gutachten über ihn und seine Kinder wurden mit einem Ungültigkeitsvermerk versehen, und bei der Ehefrau wurde der Vermerk "ist Angehöriger einer Zigeuner-Mischlingsfamilie" gestrichen.
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Das Ganze brachte dem Mann insbesondere auch durch die Kinder alle steuerlichen Vorteile, die man den Nichtariern in den Jahren zuvor genommen hatte. Das ist Drittes Reich in höchster Verblendung.12) Das zweite französische Ermittlungsverfahren gegen Rechberg blieb in französischer Hand. In den Vernehmungen erklärte er sich für unschuldig. Zu seiner Verteidigung wies er auch darauf hin, dass er sich im Konstanzer Gefängnis für den Donaueschinger Pfarrer und Kunsthistoriker Dr. Heinrich Feurstein eingesetzt habe, dessen Überführung in das KZ Dachau wegen Kritik an der Euthanasie habe er aber nicht verhindern können. Der Prozess fand schließlich im November 1948 vor dem französischen Gericht 1. Instanz in Freiburg statt, wo er wegen Beihilfe zu Totschlag und Misshandlung im KZ angeklagt wurde. Er wurde wegen der unklaren Zeugenaussagen freigesprochen, ebenso der Leiter der Konstanzer Staatsanwaltschaft im Dritten Reich, Dr. Gerhard Weiß.13) Damit war der Weg frei für das Entnazifizierungsverfahren. Sowohl beim Konstanzer Untersuchungsausschuss für die politische Säuberung wie bei der Spruchkammer in Freiburg wurde festgestellt, dass das Erbgesundheitsgesetz in den Nürnberger Prozessen, gemeint ist wohl der Nürnberger Ärzteprozess, als nicht spezifisch nationalsozialistisch bezeichnet wurde. Außerdem habe es keine politischen Zwangssterilisationen gegeben. Die vorhin geschilderten Fälle waren hier also offensichtlich gar nicht bekannt. Man wusste nur von einem vielleicht politischen Fall, nämlich der Zwangssterilisation des Sohnes eines jüdischen Rechtsanwalts aus Konstanz. Aber dieser litt an Epilepsie, also war es nicht politisch. Rechberg wurde im April 1949 als Mitläufer eingestuft. Die einzige Sanktion war der Verlust des passiven Wahlrechts für eine begrenzte Zeit. Sofort nach dem Freispruch in Freiburg beantragte Rechberg die Rehabilitierung und die Wiedereinstellung in den öffentlichen Dienst. Er schrieb an den badischen Staatspräsidenten Leo Wohleb und verlangte seine alte Stelle zurück. Tatsächlich gab es im Dezember 1949 eine Entscheidung des badischen Innenministeriums in Freiburg, dass er seine frühere Stelle als Leiter des Gesundheitsamtes Konstanz wieder erhalten solle, nach heutigen Vorstellungen eigentlich unbegreiflich. Die Stelle war allerdings nicht frei. Vom Januar 1950 existiert eine Entscheidung des Innenministeriums, dass er die Leitung des Gesundheitsamtes Freiburg übernehmen solle. Diese Stelle war aber auch nicht frei, und beide Amtsinhaber waren nicht bereit, ihren Platz einfach zu räumen. Deshalb wurde er im Frühjahr 1950 der wieder |
eröffneten Anstalt Reichenau, jetzt Psychiatrisches Landeskrankenhaus, zugewiesen, und bereits im Sommer wurde er stellvertretender Direktor. In Reichenau befand sich von 1945 bis 1949 auf der Männerseite das französische Militärkrankenhaus Francis-Picaud, die Frauenseite stand im Winter leer, im Sommer waren dort bis zu 400 französische Kinder zur Erholung im sogenannten Aerium, also Luftheilbad, untergebracht. Formal ist zu Rechberg zu sagen, dass er Facharzt für Innere Medizin und Psychiatrie war, weil er während seiner Assistentenzeit ein Jahr in der Anstalt Wiesloch tätig gewesen war. Als 1953 mit dem Tod von Direktor Arthur Kuhn die Vakanz eintrat, gab es auch Bedenken gegen eine Ernennung dieses Mannes zum neuen Direktor. Von fachlicher Seite kamen sie vom Freiburger Universitätspsychiater Professor Hanns Ruffin, der darauf hinwies, dass man gerade mit Rücksicht auf die benachbarte Schweiz eine fachlich überragende Persönlichkeit brauche. Die deutsche Psychiatrie hatte im Dritten Reich einen schweren Schatten erhalten und musste jetzt wieder um die internationale Anerkennung kämpfen, und da war die Schweiz in der Tat der nächste oder erste Schritt. Politische Bedenken kamen von dem Konstanzer Bürgermeister und CDU-Abgeordneten Hermann Schneider, der darauf hinwies, „dass die Bevölkerung noch nicht vergessen habe, wie er als Amtsarzt in Konstanz vor allem bei Untersuchungen von Frauen für den Arbeitseinsatz so schroff vorgegangen sei“ und „dass von der Schweiz aus, vor allem im Grenzgebiet, alles sehr genau beobachtet würde“. Auch im Sozialpolitischen Ausschuss der Verfassunggebenden Landesversammlung Baden-Württemberg wurden unter Hinweis auf Sterilisation und Euthanasie Bedenken geäußert. Dagegen setzte sich der Konstanzer Oberbürgermeister Franz Knapp für ihn wie für viele andere Belastete ein.14)
Der Begriff der politischen Zwangssterilisation spielte übrigens auch in der Bundesrepublik noch eine Rolle, insofern als die ersten Entschädigungen nur für Fälle von politisch-rassischer Verfolgung galten. Da es keine jüdischen Zwangssterilisierten in Deutschland mehr gab, konnte diese Regelung eigentlich nur für einzelne Sinti und Roma oder Farbige gelten. Doch der Musiker Georg Reinhardt scheiterte auch hier. .... Die Ehe wurde 1949, als er noch in der Hindenburgstraße wohnte, geschieden. ....
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Georg Reinhardt hatte mehrere Entschädigungsanträge gestellt, die alle vom Freiburger Landesamt für Wiedergutmachung abgelehnt wurden. Er erhielt 1955 keine Entschädigung wegen der doch eindeutig rassenpolitischen Sterilisation, weil das Amt argumentierte, die Sterilisation habe ja zu keinem weiteren Gesundheitsschaden geführt und auch seine Arbeitskraft nicht beeinträchtigt. Entschädigung wegen der Haft in Hohenasperg wurde abgelehnt, weil sie kürzer als ein Monat war. Entschädigung wegen der Dienstverpflichtung wurde abgelehnt, weil sie kürzer als drei Monate war. Und Entschädigung wegen des Verlustes der Wohnungseinrichtung wurde schließlich 1962 abgelehnt, weil die Haft im Zigeunerlager Hohenasperg keine rassische Verfolgung gewesen sei, sondern eine militärische oder polizeiliche Maßnahme. Er hätte seine Sachen nicht ohne Aufsicht lassen dürfen. Das Wiedergutmachungsamt war hier in bester Gesellschaft mit dem Bundesgerichtshof, der 1956 entschieden hatte, dass alle Maßnahmen gegen die Zigeuner vor der Deportation nach Auschwitz keine rassenpolitische Verfolgung darstellten, sondern kriminalpolizeiliche Präventivmaßnahmen gegen eine Gruppe, die durch asoziales Verhalten aufgefallen sei. Empört wegen der Einstufung des Aufenthalts auf dem Hohenasperg als „militärische Maßnahme“ schrieb Georg Reinhardt am 26.8.1962 .... an das Landesamt für Wiedergutmachung: „Die Behauptung des Landesamtes, die Evakuierung hätte aus militärischen Erwägungen und nicht rassenpolitischen Gründen stattgefunden, entspricht m.E. keinesfalls der Wahrheit. Da ich sowie alle meine Stammesangehörigen (Zigeuner) im damaligen Reich aus rassenpolitischen Gründen verfolgt wurden. Dieser Tatsache kann nichts entgegenstehen. Vom Sammellager Hohenasperg wurden ja damals die Transporte meiner Stammesangehörigen für verschiedene KZ-Lager und sonstige Vernichtungsstellen zusammengestellt. Dass ich davon verschont geblieben bin, habe ich meiner Frau zu verdanken, die deutsche Staatsangehörige ist. Selbst meine Frau nebst 7 Kindern befand sich damals im Lager Hohenasperg. Nach meiner Rückkehr wurde ich sowie meine zwei ältesten Töchter sterilisiert. Ich trage deshalb heute noch schwere gesundheitliche Schäden davon. Zur gleichen Zeit wurde mir durch die damalige Gestapo erklärt, dass ich mich außerhalb Konstanz nicht mehr bewegen dürfe. Ich musste damals schwere Arbeit verrichten trotz meines schlechten Gesundheitszustandes. Von meinem Arbeitslohn musste ich auch noch sogenannte Judensteuer bezahlen. Nun möchte ich gerne fragen, aus welchen Gründen das geschah. Aus militärischen oder rassenpolitischen? Ich glaube, dass man über die Antwort nicht zu streiten braucht. Wollen Sie behaupten, dass wir Zigeuner damals aus militärischen Gründen verfolgt und vernichtet oder sterilisiert wurden. Außerdem stelle ich fest, dass in der Ablehnung meines Antrags meine vom damaligen Reich durchgeführte Sterilisation gar nicht erwähnt wurde. |
Auch in dieser Sache habe ich ja einen Antrag gestellt und ersuche um Ihre Stellungnahme. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Sache keinesfalls auf sich beruhen lasse und mich wenn nötig an andere Instanzen wenden werde. Sollte Ihrerseits die Angelegenheit nicht geregelt werden, so sehe ich mich gezwungen, die Sache meinem Rechtsanwalt zu übergeben. Auch werde ich mich an die Vereinigung zur Wahrung der Menschenrechte wenden. Wenn das alles, wie Sie schreiben, aus militärischen Erwägungen geschah, so werde ich mich an eine militärische Instanz wenden. Es ist traurig, dass seit meiner ersten Antragstellung im Jahre 1946 bis heute vergehen musste, um nur die Ablehnung meines Antrags mitzuteilen. In der Hoffnung auf baldige Erledigung meines Schreibens zeichne ich hochachtungsvoll Georg Reinhardt“ (beglaubigte Abschrift).
Eine Klage vor dem Landgericht Karlsruhe blieb aber ohne Erfolg.
Die Diskussion um die Fortdauer oder Aufhebung des Erbgesundheitsgesetzes nach dem Krieg, um die Anerkennung der Betroffenen als Opfer des Dritten Reiches und um ihre Entschädigung sind ein eigenes umfangreiches und wenig rühmliches Thema für sich. Bei den Sinti und Roma waren die Widerstände besonders hoch. Die Vorbehalte in der Bevölkerung, bei Behörden und der Polizei bestanden weiterhin, die Gruppe war schlecht organisiert, es gab Zigeunerforscher aus dem Dritten Reich, die nach wie vor bei Gericht als Gutachter eingesetzt wurden. Das Erbgesundheitsgesetz wurde lange Jahre nicht als nationalsozialistisches Unrechtsgesetz betrachtet und wurde zunächst nur in der Sowjetischen Zone aufgehoben. Vielfach wurden die Opfer auf die Möglichkeit der Rückgängigmachung der Sterilisation verwiesen (Refertilisierung). Entschädigungen gab es anfangs nur bei politisch-rassischen Fällen, Verfahrensfehlern oder gesetzeswidriger Durchführung, aber nicht aus eugenischen Gründen nach dem Erbgesundheitsgesetz. Bis 1965 wurden bundesweit etwa 4.000 solche Verfahren durchgeführt, wobei in drei Vierteln der Fälle den Klägern bescheinigt wurde, dass ihre Zwangssterilisierung im Dritten Reich zu Recht erfolgt sei. Bis in die 70er Jahre galten Zwangssterilisationen als „wertneutrale Maßnahme“ und nicht “typisch nationalsozialistisch“. Durch das 5. Strafrechtsreformgesetz von 1974 wurde das Erbgesundheitsgesetz nicht aufgehoben, sondern außer Kraft gesetzt. Erst 1980 richtete die Bundesregierung einen besonderen Fonds für die „vergessenen Opfer“ ein, aus dem die Zwangssterilisierten einmalig 5.000 DM = 2.556,45 Euro erhalten konnten. Davon profitierten gerade noch 13.800 Personen, darunter 1982 auch der Konstanzer Musiker Georg Reinhardt, der zuletzt im städtischen Altersheim in der Luisenstraße lebte. Ab 2004 kamen noch kleine Rentenzahlungen hinzu, erst 100 Euro, dann 120 und ab 2011 neu 291 Euro. Diese Erhöhung stand im Zusammenhang mit der Entschädigung für jüdische Zwangsarbeiter in Ghettos und erreichte Ende 2011 noch genau 480 Zwangssterilisierte und "Euthanasie"-Geschädigte. Bereits am 28. Mai 1998 hatte der Bundestag alle Beschlüsse der Erbgesundheitsgerichte aufgehoben.15) In der Nürnberger Erklärung vom Mai 2012 bat die deutsche Ärzteschaft auf dem Nürnberger Ärztetag die Opfer und ihre Nachkommen um Verzeihung für die Taten deutscher Mediziner im Nationalsozialismus. |
Quellen: 1 Moser, Arnulf: "Souveräner Herrscher der Insel". Reichenauer NS-Bürgermeister Eugen Maier bei Entnazifizierung schuldig gesprochen, in: Südkurier Konstanz, 9.1.2007. 2 Staatsarchiv Freiburg, F 178/2 (Staatsanwaltschaft Konstanz), Bde. 12, 13, 83, 150, 151, 152, 154, 178, 203, 208, 217. Zu den Gesundheitsämtern: Mack, Cécile: Die badische Ärzteschaft im Nationalsozialismus, Frankfurt 2001, S. 124-140. 3 Kaiser, Edmond: La marche aux enfants, Lausanne 1979 und 1989, S. 100-143. Ferber, Georges: Ernstes und Heiteres aus ungemütlicher Zeit 1945 – Wie es von der anderen Seite aussah, in: Maurer, Helmut (Hg.): Die Grenzstadt Konstanz 1945, Konstanz 1988, S.27 f. 4 Pommerin, Reiner: „Sterilisierung der Rheinlandbastarde“. Das Schicksal einer farbigen deutschen Minderheit 1918-1937, Düsseldorf 1979. Knust, Christine: Kontinuitäten der Stigmatisierung von „Mischlingskindern“ und „Farbigen“ am Beispiel der „Rheinlandbastarde“, in: Westermann, Stefanie (Hg.): Medizin im Dienst der „Erbgesundheit“. Beiträge zur Geschichte der Eugenik und der Rassenhygiene, Berlin 2009, S. 109-126. Sigmund, Anna Maria: "Das Geschlechtsleben bestimmen wir". Sexualität im Dritten Reich, München 2009, S. 229-261, Kapitel: Die "Bastarde" vom Rhein. Kreisarchiv Konstanz, XVIII/2 (Medizinalwesen, Gesundheitspflege), Bd. 10 (Erfassung von Bastarden 1935-39). 5 Staatsarchiv Freiburg, B 898/3 (Gesundheitsamt Konstanz), Zugang 1982/77, Fall Nr. 36. F 178/2 (Staatsanwaltschaft Konstanz), Nr. 150, 154. 6 Benz, Wolfgang: Zigeunerlager, in: Benz, Wolfgang, und Distel, Barbara (Hg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager, Bd. 1: Die Organisation des Terrors, München 2005, S.25-29. Fings, Karola: Zwangslager für Sinti und Roma, in: Benz, Wolfgang, und Distel, Barbara (Hg.): Der Ort des Terrors, Bd. 9, München 2009, S. 192-217. Dies.: "Rasse: Zigeuner". Sinti und Roma im Fadenkreuz von Kriminologie und Rassenhygiene 1933-1945, in: Uerlings, Herbert und Patrut, Julia-Karin (Hg.): "Zigeuner" und Nation. Repräsentation - Inklusion - Exklusion, Frankfurt 2008, S. 273-309. Sparing, Frank: NS-Verfolgung von „Zigeunern“ und „Wiedergutmachung“ nach 1945, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. 22-23/2011, S. 8-15. 7 Dunkel, Franziska u.a.:Hohenasperg. Ein deutsches Gefängnis, Stuttgart 2011. Krausnick, Michael: Abfahrt Karlsruhe. Die Deportation in den Völkermord, Karlsruhe 1990. Luchterhandt, Martin: Der Weg nach Birkenau. Entstehung und Verlauf der nationalsozialistischen Verfolgung der „Zigeuner“, Lübeck 2000, S. 156-164. 8 Staatsarchiv Freiburg, B 899/3 (Gesundheitsamt Konstanz, Sonderakten Erb- und Rassenpflege), Zugang 1982/77, Zigeuner, Fall Nr.4. F 196/1 (Amt für Wiedergutmachung Freiburg), Nr. 6793. 9 Zimmermann, Michael: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg 1996, S. 86-92, 172-175, 209-213, 359-362. Riechert, Hansjörg: Im Schatten von Auschwitz. Die nationalsozialistische Sterilisationspolitik gegenüber Sinti und Roma, Münster 1995, S. 110 f., 117-119. 10 Staatsarchiv Freiburg, B 898/1 (Gesundheitsamt Konstanz, Akten Erbgesundheitsgesetz, Männer). B 898/2 (Frauen.). B 132/1, Erbgesundheitsgericht Konstanz (Männer), B 132/2 (Frauen). Gütt, Arthur u.a.: Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 nebst Ausführungsverordnungen, 2. Aufl. München 1936, S. 378. 11 Staatsarchiv Freiburg, B 898/3, Zigeunerfälle, Nr. 2. 12 Ebda., Zigeunerfälle, Nr. 6. Kreisarchiv Konstanz, Generalia, XXII/3 (Polizei), Bd.181. 13 Moisel, Claudia: Résistance und Repressalien. Die Kriegsverbrecherprozesse in der französischen Zone und in Frankreich, in: Frei, Norbert (Hg.): Transnationale Vergangenheitspolitik, Göttingen 2006, S. 247-282. 14 Personalakte Ferdinand Rechberg im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 2/150 Bü 1307 (Innenministerium). 15 Goschler, Constantin: Schuld und Schulden. Die Politik der Wiedergutmachung für NS-Verfolgte, Göttingen 2005. Stengel, Katharina: Tradierte Feindbilder. Die Entschädigung der Sinti und Roma in den fünfziger und sechziger Jahren, Frankfurt 2004. Franjic, Silvija: Die Wiedergutmachung für die Opfer des Nationalsozialismus in Baden 1945-1967. Von der moralischen Verpflichtung zur rechtlichen Pflichtübung, Frankfurt 2006, S. 337- 352. Westermann, Stefanie: Verschwiegenes Leid. Der Umgang mit den NS-Zwangssterilisierten in der Bundesrepublik Deutschland, Köln 2010. Bundestagsdrucksache 17/8729, 27.2.2012: Entschädigungsleistungen für „Euthanasie“-Geschädigte (Antwort der Bundesregierung). |