geb. 26.01.1884, Sulz/Lahr VERZOGEN 1912 DEUTSCHER STAATSBÜRGER Verhaftet 1938 „Vorbereitung zum Hochverrat" Zuchthaus Ludwigsburg BEFREIT / Überlebt |
Schäflerstr. 7, Kreuzlingen |
Stolperstein für Andreas FLEIG |
Andreas FLEIG
Andreas Fleig wurde am 26. 01. 1884 in Sulz/Lahr im Schwarzwald geboren. Seine Eltern waren Nikolaus und Elisabeth Fleig. Er hatte mehrere Geschwister. Wie sein Vater erlernte auch er das Schreinerhandwerk. Nach seiner Ausbildung zog Andreas Fleig nach Konstanz. Hier trat er 1904 dem Deutschen Holz-arbeiterverband bei. Von 1910 bis 1914 war er auch Mitglied der SPD. 1912 übersiedelte Andreas Fleig ins grenznahe schweizerische Kreuzlingen und arbeitete bei der Firma Jonasch & Cie, die hauptsächlich Sitzmöbel herstellte, blieb aber Deutscher. 1915 bis 1918 war Andreas Fleig Soldat in der deutschen Armee. 1918 kehrte er von einem Heimaturlaub nicht zur Truppe zurück und blieb in der Schweiz. Andreas Fleig war verheiratet mit Wilhelmine Friedricke geb. Blaich. Das Ehepaar hatte einen Sohn Karl Andreas, geb. am 10. 11. 1916 in Konstanz, der wie sein Vater bei der Kreuzlinger Firma Jonasch & Cie arbeitete. 1928 kaufte Andreas Fleig in der Schäflerstraße 7 in Kreuzlingen für 15.000 SFR ein kleines Haus. Der Kreuzlinger Gemeinderat Heinrich Abegg beschrieb Andreas Fleig als einen „Schwaben von echtem Schrot und Korn. Tüchtig im Beruf und hilfsbereit im Leben." Andreas Fleig war vom ersten Tag an ein erklärter Gegner des Nationalsozialismus. er hielt Kontakt zu Sozialdemokraten und Gewerkschaftern in Konstanz. Seit dem Sommer 1933 wurde er von der Gestapo steckbrieflich gesucht.
Mit seinen drei Kameraden Karl Durst, Bruno Schlegel und Josef Anselm, die als Schreiner im gleichen Betrieb arbeiteten, und Ernst Bärtschi, einem Aluminiumarbeiter aus Kreuzlingen, bildete er eine sozialdemokratische Zelle, die die menschenverachtende Politik der neuen Machthaber in Deutschland entschieden ablehnten. Die Männer wurden die „Funkentruppe“ genannt, weil sie die Zeitschrift „Der Funke“ nach Konstanz schmuggelten. Neben dem „Funken“ schmuggelten Fleig und seine Helfer noch andere Zeitschriften nach Konstanz wie zum Beispiel den „Neuen Vorwärts“, das Zentralorgan des 1933 in die Emigration nach Prag geflüchteten SPD-Vorstandes, und die „afa-Nachrichten" des Allgemeinen Freien Angestelltenbundes im Bezirk Südwestdeutschland. Daneben waren Fleig und seine Freunde auch als Kuriere für Emigrantenpost von der Schweiz nach Deutschland tätig. Ausserdem besorgte Andreas Fleig auch Tagespassierscheine, mit denen er verfolgte Funktionäre der Arbeiterbewegung in Deutschland wie z.B. den ehemaligen SPD-Reichstagsabgeordnete Hans Unterleitner, der 1933 bis 1935 im KZ Dachau inhaftiert war, mit seiner Familie in die Schweiz lotste.
Wenige Tage vor dem 8. Mai 1938, einem Sonntag, erhielt Ernst Bärtschi einen Anruf von Hans Lutz, einem von den Nazis verfolgten Gewerkschaftsfunktionär und ehemaligen Betriebsrat bei den Offenbacher Elektrizitätswerken, er möge ihn über die Grenze in die Schweiz bringen. Andreas Fleig, Karl Durst und Ernst Bärtschi machten sich auf den Weg nach Konstanz zum Bahnhof, um Hans Lutz abzuholen. |
Was Fleig und seine Kameraden nicht wussten: Hans Lutz hatte unter der Folter alle Namen der "Funkentruppe" im Konstanzer/Kreuzlinger Grenzbereich an die Gestapo verraten. Prompt wurden alle drei von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) verhaftet. Noch am selben Tag wurden auch die übrigen Mitglieder der „Funkentruppe“ Josef Anselm, Paulina Gutjahr und Bruno W. Schlegel verhaftet. Fleig wurde zunächst in Konstanz inhaftiert und später unter Aufsicht der Gestapo ins Gefängnis Berlin-Moabit überstellt. Am 12. 10 1938 wurde Andreas Fleig vom Volksgerichtshof in Berlin unter seinem Vizepräsidenten Karl Engert angeklagt, „in Konstanz und an anderen Orten des Inlandes sowie im Auslande (Schweiz) vom Sommer 1933 bis zu ihrer Festnahme fortgesetzt und gemeinschaftlich miteinander das hochverräterische Unternehmen, die Verfassung des Reichs mit Gewalt zu ändern, vorbereitet zu haben". Dieses Ziel sollen die drei Angeklagten mit Hilfe der illegalen Einfuhr und Verteilung von regimefeindlichen Schriften angestrebt haben. Die Gestapo war über die Aktivitäten von Andreas Fleig und der beiden Mitangeklagten gut informiert. Besuche von Emigranten und Anrufe aus Deutschland bei Andreas Fleig in Kreuzlingen, persönliche Gespräche und Briefkontakte von Andreas Fleig mit Regimegegnern im Reich sind aufgelistet, illegale Grenzübertritte von Personen, denen Andreas Fleig einen Passierschein besorgt hatte, die Anzahl der aufgegebenen Pakete in Konstanz, die Art des Broschürenschmuggels – z.B. in Kaffeekannen mit doppelten Wänden – über alles wusste die Gestapo Bescheid.
Andreas FLEIG
Andreas Fleig wurde zu 15 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust, Karl Durst zu 8 Jahren Zuchthaus und 8 Jahren Ehrverlust und der Schweizer Ernst Bärtschi zu 13 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust verurteilt. Am Strafmaß mag man erkennen, dass die Gestapo Andreas Fleig für den Kopf des Trios hielt. Andreas Fleig wurde am 07.11.1938 in das Zuchthaus Ludwigsburg eingeliefert. Er hatte die Häftlingsnummer 7845. Als die Amerikaner sich Ludwigsburg näherten, wurden die Gefangenen am 05.04.1945 in das Zuchthaus Landsberg/Lech verbracht. Dort wurde Andreas Fleig am 28.05.1945 vom mittlerweile amerikanischen Gefängnisdirektor entlassen. In der Haft hatte sich Andreas Fleig schwere gesundheitliche Schäden zugezogen: Herzmuskelschwäche, neuralgisch-rheumatische Beschwerden und ein schmerzhaftes Ohrenleiden. Nach seiner Freilassung zog Andreas Fleig zunächst nach Konstanz. Er blieb hier aber nur einige Monate. Noch im Oktober 1945 zog er in seine Heimatstadt Sulz/Lahr. Aber auch hier hielt es ihn nicht lange und er übersiedelte nach Dübendorf bei Zürich, wo sein Sohn arbeitete. Nach einer weiteren Zwischenstation in Esslingen ließ sich Andreas Fleig dann Mitte der 50er Jahre endgültig in seiner Heimatstadt nieder. Wie viele Opfer des Nationalsozialismus stellte auch Andreas Fleig einen Antrag auf Haftentschädigung. Trotz seiner langen Haftzeit im Zuchthaus Ludwigsburg teilte ihm das badische Finanzministerium am 28.07.1951 mit: „Der Antrag wird abgelehnt werden. Damit entfällt auch die Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus". Nur mit Hilfe eines Anwalts konnte Andreas Fleig seine begründeten Ansprüche durchsetzen. Er erhielt nun eine Haft- und Berufsausfallentschädigung. Andreas Fleig starb am 09.02.1971 in Sulz/Lahr.
Über die Verlegung des Stolpersteins für Andreas FLEIG, am 08.09.2013, im Beisein von Angehörigen, berichteten u.a. die NZZ und das Schweizer Fernsehen: .
Recherche: Uwe Brügmann Patenschaft: Lilian MÜLLER-FLEIG |
Quellen: Entschädigungsakte Fleig im Staatsarchiv Freiburg, F 196/1, 1890,1 Staatsarchiv Ludwigsburg, Akte E 356 d V Bü 2224 Bundesarchiv Bern, Dossier über Andreas Fleig Mathias Knauer, Jörg Frischknecht, Die unterbrochene Spur. Antifaschistische Emigration in der Schweiz 1933 bis 1945. Zürich: Limmat Verlag, 1983 Hermann Wichers, Im Kampf gegen Hitler. Deutsche Sozialisten im Schweizer Exil 1933-1940. Zürich: Chronos Verl. 1994 siehe auch: siehe auch: https://archiv.seemoz.de/lokal_regional/antifaschistische-grenzgaenge/ (Abruf 12.09.2023) |