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Stolpersteine Konstanz

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Otto Emil WELTIN,  1903 - 1944

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1903: Geb. in Konstanz

1928: eingewiEsen Heilanstalt Rottenmünster

1934: ZWangssterili­sation

1936 Heilanstalt Reichenau

1941: Verlegt Heilanstalt emmendingen

1944: ermordet

 

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Mainaustr.  158
heute (2021)

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Stolperstein für Otto Emil WELTIN
verlegt 21.10.2021

 

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Otto Emil WELTIN
Bildquelle: Privatarchiv Andreas Müller

 

Otto Emil Weltin wurde am 10. März 1903 als zweites von drei Kindern der Eheleute Emilian Weltin, Metzger und dessen Ehefrau Marie Weltin, geborene Buhl, in Konstanz geboren.

Als Kind habe er sich normal entwickelt, rechtzeitig sprechen und laufen gelernt, sei aber schon als Kind nervös und immer sehr ängstlich gewesen.

 

Von Ostern 1909 – 1012 besuchte er die Volksschule in Konstanz-Allmannsdorf. Er konnte kein Blut sehen und auch der Tötung von Schlachtvieh nicht zusehen, so dass für seine Eltern recht bald klar war, dass er für die Nachfolge des Metzgereibetriebes seines Vaters nicht geeignet war. Er besuchte deshalb vom 12.06.1912 – 03.03-1919 bis zur Obersekunda die Oberrealschule in Konstanz. Da er sehr musikalisch war, bekam er bereits als Kind Klavierunterricht.

An Ostern 1919 trat er in das Lehrerseminar Meersburg ein und schloss seine Ausbildung dort mit guter Abgangsprüfung zu Ostern 1922 ab. Am 11. April 1922 wurde er unter die Volksschulkandidaten aufgenom­men. Bereits im Lehrerseminar fiel er durch sein nervöses und unruhiges Wesen auf, schlief nachts schlecht, und sprach immer vor sich hin.

Im April 1922 bis Mai 1923 kam er zur Lehrerausbildung an die Volksschule in Allensbach. Am 2. Mai 1923 leistete er den Beamteneid. Über seine Tätigkeit als Hilfslehrer in Allensbach erhielt er am 21. Juli 1923 ein Dienstzeugnis mit guten Noten.

Danach kam er als Unterlehrer an die Volksschule Oberglashütte / Bezirk Sigmaringen. Am 12. September 1925 legte er seine Dienstprüfung ab, die er mit der Gesamtnote „ziemlich gut“, und im Orgelspiel mit der Note „gut“ bestand.

In Oberglashütte muss es ihm jedoch nicht besonders gut gefallen haben, denn am 20.11.1925 richtete er ein Versetzungsgesuch nach Buchheim, in der Nähe von Beuron, an den Kreisschulrat, der ihn zuvor in der Schule besucht und mit dem er ein längeres Gespräch geführt hatte. Es ging ihm vor allem darum, schnell nach Beuron zu gelangen, um dort weiter Musik­unterricht (wohl im Kloster) zu bekommen.

Die Eingabe wurde zügig bearbeitet, denn bereits im Dezember 1925 wurde Weltin nach Buchheim versetzt. Durch die Nähe zu Beuron wurde sein Drang zur Musik immer stärker. Am 04. Juni 1926 richtete er ein Gesuch an das Ministerium, sich auf die Musiklehrerprüfung vorbereiten zu dürfen. Am 5. Juni 1926 antwortete ihm das Kreisschulamt, er solle den  Dienstweg einhalten. Jedoch bereits am 15. Juni 1925 entsprach das Kultusministerium Weltins Ansuchen, indem es ihn zum 01. Oktober 1926 seines Dienstes enthob und es ihm überließ, sich wieder in den öffentlichen Volks­schuldienst zu melden.

Das Kreisschulamt war über das Verhalten des Lehrers Otto Weltin verärgert und führte am 17. September 1926 einen Schulbesuch in Buchheim in der Klasse III (4. und 5. Schuljahr) durch. Es stellte fest, dass der Lehrer Otto Weltin in "recht pflichtvergessener, nachlässiger und oberflächlicher Weise" unterrichtete. Er hielt wohl in dem Bewusstsein, dass er auf den 01.10.1926 aus dem Schuldienst austreten würde, eine pflichtgemäße Arbeit nicht mehr für erforderlich. In sämtlichen überprüften Fächern wurden große Mängel festgestellt. Dem Lehrer wurde ob seiner nachlässigen, pflichtvergessenen Arbeit und seiner hierdurch bezeugten „Charakterlosigkeit“ nachdrücklich Vorhaltungen gemacht. Mit dieser Beurteilung schied Otto Weltin am 30. September 1926 aus dem Schuldienst aus. Es ist nicht auszuschließen, dass dieses Ausscheiden bereits Anzeichen einer psy­chi­schen Erkrankung war.

Am 01.10.1926 ging er zur Ausbildung als Musiklehrer auf das Konservatorium nach Karlsruhe. Diese Ausbildung war sein Herzenswunsch, zumal sich der Abt des Klosters Beuron bei seinen Eltern ausdrücklich dafür einsetzte: Weltins außergewöhnliche Talent für das Orgelspiel solle unbedingt gefördert werden. Die Eltern gingen davon aus, dass ihr Sohn mit der Erfüllung seines sehnlichsten Berufswunsches auf dem richtigen Weg war.

Über die Osterfeiertage 1927 kam Otto zu seinen Eltern nach Hause. Hier fiel den Eltern sein unruhiges Wesen auf. Er fand nirgends Rast noch Ruhe, war leicht auffahrend und gereizt, grimassierte. Sein Schlaf war ebenfalls sehr schlecht, sein Appetit dagegen gut. Nach Ablauf der Ferien ging er wieder zurück aufs Konservatorium.

Ende Mai - Anfang Juni 1927 bekamen die Eltern einen Brief vom Konservatorium und zugleich einen von ihrem Sohn. Ihr Sohn teile ihnen mit, dass er nicht mehr leben wolle und zeigte in diesem Brief eine kirchenfeindliche Einstellung.

Im Schreiben des Konservatoriums wurde den Eltern mitgeteilt, dass sie einmal nach ihrem Sohn schauen möchten, da wohl etwas mit ihm nicht in Ordnung sei. Die Mutter fuhr daraufhin nach Karlsruhe. Dort erfuhr sie, dass Otto nachts um 1 Uhr im Konservatorium herumgelaufen sei, sich für hypnotisiert  hielt, und äußerte, er müsse hier sein, obwohl er dort nicht wohne. Er setzte sich nachts um 1 Uhr auf die Treppe des Konservatoriums, bis er schließlich vom Diener hineingelassen wurde. Die Mutter nahm daraufhin Otto mit nach Allmannsdorf, obwohl er zuerst nicht mitgehen wollte.

Die jüngere Schwester von Otto, Anna Müller, geb. Weltin, war Zeit ihres Lebens davon überzeugt, dass es im Konservatorium einen Vorfall gegeben haben müsse, nach ihrer Meinung mit einer katholischen Lehrkraft, der die Erkrankung auslöste. In Allmannsdorf fiel den Eltern ebenfalls auf, dass Otto äußerst kirchenfeindlich eingestellt war. Sobald er einen Pfarrer oder eine Schwester sah, war er sehr erregt und schimpfte über diese.

Otto war bereits früher einmal bei Dr. Binswanger in Baden-Baden Lichtental in Behandlung, weil er über mancherlei körperliche Beschwerden u.a. Rheuma­tismus klagte.

Am 07. Juni 1927 wurde er dann in Begleitung seiner Mutter freiwillig in die Heil- und Pflegeanstalt bei Konstanz (Reichenau) gebracht. Er wurde dann wiederholt von dort entlassen, so dass es in der ersten Zeit zu vier unterschiedlichen Aufenthalten kam: vom 07.05.1927 – 14.09.1927, vom 15.09.1927 – 04.10.1927,  vom 14.10.1927 – 25.11.1927, und vom 04.12.1927 – 30.12.1927.

Zu diesen Aufenthalten ist noch etwas anzumerken. Bereits beim ersten Aufenthalt wurde ihm am 04. August 1927 mit seiner und der Zustimmung der Eltern eine intramuskuläre Injektion von 3 ccm Malariablut verab reicht. Die Injektion führte zu Fieber bis zu 40,5 Grad Celsius, was sich aus der extra für diese Therapie vom 12.08 – 28.08.1927 angelegten Fieberkurve ergibt. Es wurde ihm außerdem ab dem 12.08.1927 Chinin in verschiedenen Dosen zur Fiebersenkung verabreicht. Dies führte dazu,  dass das Fieber ab dem 26.08.1927 wieder in den Normalbereich abgesenkt werden konnte. Am 30.08.1927 ist im Krankenblatt vermerkt, „hat die Kur gut überstanden“. Ob davon Schäden geblieben sind, ist unbekannt. Die „Kur“ muss ihn jedoch sehr belastet haben, denn am 27.01.1928 gab er in einem Brief an die Familie, den er unter wahnhaften Einbildungen schrieb, dem Kronprinz von und zu Hohenzollern die Schuld, dass diese Fieberkur an ihm durchgeführt worden war.

In einem weiteren herzzerreißenden Brief an den Arzt Dr. Seitz des Sanatoriums Spetzgart in Überlingen schrieb Otto Weltin am 22. Oktober 1927, wo er einige Tage untergebracht war, dass dieser ihn möglichst sofort besuchen solle, um ihm seine Klagen über unmenschliche Drangsalismen in der Heil- und Pflegeanstalt vorzubringen. Er unterzeichnete den Brief mit „Ihr Ihnen bis zum Tod ergebener Otto Weltin“. Otto hatte nämlich mit Schrecken festgestellt, dass er in den Bau U2 gebracht worden war, wo er einen Schlaftrunk erhielt, der ihn jeden Tag müder und besonders morgens äußerst schlapp machte. Er hielt diesen Schlaftrunk für gesundheitsschädlich. Außerdem beklagte er sich über die hygienischen Verhältnisse in der Anstalt. Schon am 12.06.1927 wollte er in der Pflegeanstalt Reichenau täglich die Bett- und Leibwäsche gewechselt haben, da diese rieche. Nach den Krankenblattaufzeichnungen litt er auch unter Geruchshalluzinationen.

Auch im Sanatorium Spetzgart, Überlingen, konnte ihm nicht geholfen werden. Es ist in den Akten lediglich vermerkt, dass er auch dort einen manischen Eindruck machte.

Am 30.12.1927 wird er vom Vater aus der Heil- und Pflegeanstalt bei Konstanz (Reichenau) abgeholt, um in die Heilanstalt Rottenmünster gebracht zu werden. Otto Weltin war dreimal in der Heilanstalt Rottenmünster untergebracht, vom 03.01.1928 – 28.03.1930, vom 01.09.1930 – 29.09.1930, und vom 02.01.1931 – 02.01.1934

Von dieser Heilanstalt liegt ein ärztliches Zeugnis vom 12. September 1929 vor, in dem bestätigt wird, dass Otto Weltin geisteskrank sei. Aufgrund dieses ärzt­lichen Zeugnisses teilte das Kultusministerium am 27. September 1929 Otto Weltins Vater,  Emil Weltin,  mit, sein Sohn Otto sei bis auf weiteres seines Amtes als Lehrer krankheitshalber enthoben; eine Wieder­verwendung im  Schuldienst könne erst in Betracht kommen, wenn die völlige Wiederherstellung der Gesundheit amtsärztlich festgestellt sei.

Die Aufenthalte in den Heil- und Pflegeanstalten von Mai 1927 – Januar 1934 zeigen, dass Otto Weltin aufgrund der Schwere seiner Erkrankung immer wieder in Anstalten untergebracht werden musste, und er jeweils nur wenige Tag bis zu einigen Monaten bei seinen Eltern bleiben konnte. wenn er wieder einen heftigen Krankheitsschub bekam, Bücher zerriss, seine Geige zerschlug, schrie, bis er heiser war oder aggressiv gegen seine Eltern wurde, musste er erneut untergebracht werden. Auch in den Heil- und Pflegeanstalten hatte er zum Teil heftige Anfälle, so dass es zum Teil länger dauerte, bis er wieder ruhig gestellt werden  konnte. Häufig fühlte er sich von den Freimaurern und der Reichswehr mit dem Tode bedroht. Andererseits ist im Krankenblatt auch vermerkt, dass er hin und Interesse an Musik äußerte und dann darin großes Können zeigte, insbesondere am Klavier.

Am 21. Februar 1934 erstattete die Heilanstalt Rottenmünster Anzeige gemäß dem sogenannten "Erbgesundheitsgesetz" an den Bezirksarzt in Konstanz. Grund der Anzeige war, der Vater von Otto Weltin habe seinen Sohn am 2. Januar 1934 mit ungeheilter Schizophrenie mit nach Hause genommen.

Die gleiche Anzeige erstattete auch sein Hausarzt, Dr. Fritz Werner, Emmishoferstr. 2, Konstanz, am 12. März 1934. Dies zeigt, wie bereitwillig die Ärzteschaft das erst vor ca. drei Monaten vom NS-Regime erlassene Gesetz umsetzte. Das Wohl ihrer Patienten spielte dabei, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle.

 

Bezirksarzt Dr. Rechberg hatte schon am 19. März 1934, ohne den Betroffenen vorher anzusehen, da Otto Weltin geschäftsunfähig sei, die von ihm erstellte ärztliche Bescheinigung mit seinem amtsärztlichen Gutachten und dem von ihm gestellten Antrag auf Unfruchtbarmachung an das Amtsgericht A I, Erb­gesundheitsgericht, übersandt. Die mündliche Verhandlung vor dem Erbgesundheitsgericht fand am 18. Juni 1934 statt. Die Einwendungen des Vaters (Pflegers), er befürchte durch den Eingriff einen Rückschlag für den zur Zeit gut verlaufenden Genesungsprozess seines Sohnes, könnten nicht berücksichtigt werden, da sie unbeachtlich seien. Es erging deshalb der Beschluss, Otto Weltin sei wegen Schizophrenie unfruchtbar zu machen. Neben dem vorsitzenden Richter, Amtsgerichtsrat Dr. Gerbel, wirkten an diesem Beschluss als Beisitzer noch der Bezirksarzt Medizinalrat Dr. Brutschy aus Überlingen und der Nervenarzt Dr. Schön aus Konstanz mit. Die Zustellung des Urteils erfolgte an Otto Weltins Vater mit Postzustellungsurkunde vom 08. August 1934.

 

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Auf Antrag von Dr. Rechberg entscheidet das "Erbgesundheitsgericht Konstanz" am 18.4.1936
die Zwangssterilisation von Otto WELTIN

Bildquelle: Staatsarchiv Freiburg

 

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Das Gericht beschloss, wegen "Schizophrenie" bestehe bei Otto WELTIN "Vererbungsgefahr", und er sei deshalb zu sterilisieren.

Bildquelle: Staatsarchiv Freiburg

 

Bereits am 15. August 1934 veranlasste Bezirksarzt Dr. Rechberg beim Erbgesundheitsgericht, für den Fall, dass Otto Weltin sich nach Ablauf einer 14-tägigen Frist nicht im Krankenhaus würde aufnehmen lassen, er polizeilich in dasselbe einzuweisen sei.

Zu einem Antrag auf Aufschiebung der Sterili­sationsoperation, der den Akten nicht beigelegt wurde, nahm Dr. Rechberg Stellung, vermutlich am 17. August 1934. Er schrieb: „Die Motive der Erbkranken, die eine Auf­schie­­bung wünschen, sind keineswegs immer durch­­sichtig und bezwecken häufig nichts an­deres, als den Wunsch, auch nach der Verur­teilung der Unfruchtbarmachung zu entgehen“. Er halte es für zweckmäßig, dass das Gericht dem Erbkranken gleich antworte, da eine Verschiebung wegen persönlicher Gründe nicht möglich sei und dringende gesundheitliche Gründe nicht vorlägen.

Da Otto Weltin der Aufforderung des Erbgesund­heitsgerichts nicht nachkam, sich im Krankenhaus Konstanz aufnehmen zu lassen, wurde Dr. Rechberg erneut tätig. Er veranlasste am 23. August 1934, dass Otto Weltin alsbald mittels Polizeigewalt dem Krankenhaus zuzuführen sei. „Die Einweisung wolle durch nichtuniformierte Beamte vorgenom­men werden. Bei dem Erbkranken handelt es sich um Schizophrenie (Vorsicht am Platze!)“, so Dr. Rechbergs Anweisungen.

Hierzu ist anzumerken, dass Otto Weltin panische Angst vor ärztlichen Eingriffen hatte, besonders natürlich vor der Steriliserung. Bei seinen gesamten Aufenthalten in den Heil- und Pflegeanstalten ist nur für das erste Jahr Interesse am weiblichen Geschlecht erwähnt. Zwei Briefen, die er bei seinem ersten Aufenthalt in der Heil- und Pflegeanstalt Konstanz am 17. und 18. Oktober 1927 schrieb, ist zu entnehmen, dass er eine Mitstudentin namens Vine Knodel, die er am Konservatorium kennengelernt hatte, sehr verehrte.  Im ersten Brief an sie machte er ihr einen Heiratsantrag, wohl wissend, dass dieser von ihrem Vater abgelehnt werden würde. Im zweiten Brief an Vine Knodel nahm er dann zweimal den Heiratsantrag zurück, weil ihm bewusst war, dass sein Heiratsantrag erfolglos bleiben würde. Diese beiden Briefe wurden jedoch nie abgeschickt, sie befinden sich in den Akten.

Dies ist deshalb wichtig, weil am 31. August 1934 die Kriminalpolizei Otto Weltin ins Krankenhaus zur Unfruchtbarmachung verbringen wollte. Die Mutter erklärte laut Protokoll der Kripo: „Wir geben unseren Sohn Otto zur Unfruchtbarmachung nur dann heraus, wenn uns schriftlich vorher bestätigt wird, dass er in demselben Geisteszustand uns wieder zugeführt wird, als er uns wegge­ommen wird. Er ist momentan vollständig unge­fährlich, unterhält zu Frauens­personen keine Beziehungen und ist uns Eltern gegenüber die Liebenswürdigkeit selbst. Freiwillig geht er aber nicht zur Unfrucht­barmachung in das Krankenhaus. Er wird sich dagegen auch wehren so gut er kann, weil er vor dem Krankenhaus Angst hat“.

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Die Mutter von Otto WELTIN versucht,
die Zwangssterilisation ihres Sohnes abzuwenden.

 Bildquelle: Staatsarchiv Freiburg

 

 

Die Kriminalpolizei zog sich daraufhin zunächst zurück, um am 01. September mit drei Beamten und zwei Sanitätern wieder zu kommen.

 

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Bezirksarzt Dr. Rechberg  ordnet an,
dass Otto WELTIN mit Gewalt zur Sterilisierung
ins Krankenhaus Konstanz gebracht werden soll.

Bildquelle: Staatsarchiv Freiburg

 

Otto Weltin wurde von zu Hause abgeführt und zur Sterilisierung in das Konstanzer Krankenhaus gebracht, wo diese Operation am gleichen Tag durchgeführt wurde. Da man im Krankenhaus den Ausbruch eines Erregungszustandes beim Patienten befürchtete, wurde er noch in der Narkose in die Heil- und Pflegeanstalt Konstanz (Reichenau) gebracht. Dort verhielt er sich durchaus ruhig, war "läppisch, zerfahren, lachte viel, erwies sich als sehr defekt und zeigte für seine Sterilisierung nicht das geringste Verständnis".

 

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"... zeigte für seine Sterilisierung nicht
das geringste Verständnis."
Krankenakte Heil- und Pflegeanstalt Konstanz, 1936

                                               Bildquelle: Staatsarchiv Freiburg

 

Nach Abheilung der Operationswunden wurde er am 08. September 1934 nach Hause entlassen, wo er sich ohne Unterbrechung und somit über zwei Jahre bis zum 14.  November 1936 aufhielt, ohne in eine Heil- und Pflegeanstalt eingewiesen zu werden.

 

 

Am 14. November 1936 wurde er dann von seinem Schwager Franz Maier in die Heil- und Pflegeanstalt Konstanz (Reichenau) gebracht. Vor seiner Verlegung lief er öfters von zu Hause weg, irrte im Wald herum, schlief nachts nicht mehr, sondern pfiff, sang, redete laut und hatte heftige Erregungszustände, so dass er zu Hause bei seinen Eltern nicht mehr tragbar war.

 

In der Heil- und Pflegeanstalt verblieb er bis zum 25. Februar 1941. In seinem tragischen Unglück hatte er jedoch das Glück, dass er nicht unter den 508 Reichenauer Patienten war, die zwischen Mai 1940 und Februar 1941, in insgesamt elf Transporten, im Rahmen der Aktion T4 in die Tötungsanstalt gebracht und dort vergast wurden. Sein weiteres Schicksal war jedoch nicht weniger grausam.

 

Am 25. Februar 1941 wurde er in die Heilanstalt Emmendingen gebracht. Das NS-Regime hatte zu diesem Zeitpunkt das Vergasen von Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen eingestellt: Die Unruhe in der Bevölkerung wurde zu groß. Die neue Methode diese Menschen zu beseitigen waren sogenannte Hungerhäuser. Dort bekamen die Patienten eine sehr spezielle, äußerst dürftige Ernährung mit dem Ziel, dass sie sehr stark abmagerten, um dann an Tuberkulose zu sterben. So konnte den Angehörigen ein natürlicher Tod vorgegaukelt werden. Für die Insassen war diese Methode aber ein Martyrium.

Wie konsequent diese Methode angewendet wurde zeigt die Dokumentation der Gewichtsabnahme von Otto Weltin vom März 1941 bis Dezember 1941 in der Heilanstalt Emmendingen. Im März 1941 wog er noch rd. 83 kg, im Dezember 1941 nur noch rd. 64 kg.

 

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Otto WELTIN wird gezielt unterernährt;
Innerhalb weniger Monate  verliert er fast 20 Kilo
Pflegeanstalt Emmendingen, 1941

                                               Bildquelle: Staatsarchiv Freiburg

 

Zudem gibt es große Ungereimtheiten in den Auf­zeichungen der Anstalt Emmendingen über den Gesundheitszustand des Patienten. So wurde am 10.03.1942 vermerkt: „Hat blühende Wahnideen und Systeme. Wird beeinflußt. Ist sonst geordnet, sehr empfindlich und reizbar. Spielt für sich Geige. Arbeitet in der Küchengruppe“.

Dieser Eintrag, der mit Schreibmaschine geschrieben war, wurde unkenntlich gemacht. Er  war jedoch zu entziffern. Darunter stand folgernder, ebenfalls mit Schreibmaschine geschrieberer Eintrag vom 20.03.1943: „Er redet unverständlich vor sich hin; eine Unterhaltung ist mit ihm nicht möglich. Er ist zu keiner geordneten Arbeit zu gebrauchen, ist ruhig und lenksam, sondert sich ab. Er ist sehr schmutzig und unor­dentlich. Endzustand von Schizophrenie“.

Alle anderen Einträge wurden handschriftlich gemacht. Zwei Einträge tragen die Daten 25.04.1942 und 10.10.1942 und befinden sich vor dem mit Schreib­maschine geschriebenen Eintrag vom 10.03.1942. Vermutlich ist das Datum 10.03.1942 durch das Datum 10.03.1943 zu ersetzen. Es wäre sonst aufgefallen, dass innerhalb von 10 Tagen eine derartige Verschlechterung nicht eintreten konnte. Vermutlich deshalb wurde die Eintragung vom 10.03.1942 unkenntlich gemacht. Der Eintrag vom 20.03.1943 zeigt aber, dass dem Patienten wohl ein baldiges Ende bevorstand und nicht ein Endzustand von Schizophrenie war.

 

Zwischen Ende 1943 und April 1944 besuchte die Mutter von Otto Weltin zusammen mit ihren Töchtern und Enkelinnen ihren Sohn zum letzten Mal. Dieser Besuch war ein Schock für alle und hat sich tief in ihr Gedächtnis eingegraben. Kam ein Gespräch einmal auf Otto, wurde immer von diesem Besuch erzählt: „Otto wurde in den Besucherraum nur mit einem Nachthemd bekleidet und barfuß geführt. Er war extrem abgemagert. Als ihm die Mutter einen selbstgebackenen Kuchen übergab, verschlang er diesen in einem Zug, dabei immer ängstlich zur Türe blickend. Dies geschah mit einer solchen Schnelligkeit und Ängstlichkeit, die den Angehörigen zeigte, wie schlimm es Otto erging“.

Den Angehörigen war bewusst, dass hier etwas nicht stimmte und Otto extrem unterernährt war. Aufgrund der äußerst brutalen Diagnose „Endstadium“ war ein Eingreifen nicht mehr möglich. Sie fuhren geschockt und äußerst deprimiert nach Hause und litten ihr gesamtes Leben unter diesem Eindruck.

Das Endstadium seiner Tuberkuloseerkrankung auf­grund seiner extremen Unterernährung wurde im März und April 1944 erreicht. Dies war dann auch sein Todesurteil, denn aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich, dass dagegen etwas unternommen wurde. Aufgrund der Fieberaufzeichnungen für diese Monate hatte Otto Weltin fast immer Fieber zwischen 38,0 - 39,5 Grad Celsius. In den Aufzeichnungen ist am 03. April 1944 vermerkt: „Hat seit zwei Wochen unregelmäßige Temperatursteigerungen bis 39,1 (rektal) bei gutem Appetit und ohne subjektive Beschwerden. An den Lungen kann kein verwertbarer Befund erhoben werden“.

Zwei Tage später, am 05. April 1944, wurde er jedoch wegen Lungen- Tbc nach C II verlegt. Am 17. April 1944 wurden wegen anhaltendem Fieber die Angehörigen benachrichtigt.

Am 03. Juni 1944 ist nur noch vermerkt: „Exitus 18,40 Uhr

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3.  Juni 1944: Otto WELTIN verhungert
(angebliche Todesursache: Lungenentzündung)
Krankenakte Heil- und Pflegeanstalt Konstanz, 1936

                                               Bildquelle: Staatsarchiv Freiburg

 

 

Im Sektionsbefund vom 05. Juni 1944 ist vermerkt: „Leiche eines 41jährigen Mannes mit starker Abmagerung. Ausgedehnte cavernöse Lungenphtyse, links. Miliartuberkulose, rechts. Mesenterialdrüsentuberkulose

 

Otto Weltin wurde also durch systematisches Ver­hungern­lassen ermordet.

 

 

Von den Beteiligten aus der Ärzteschaft, dem Pflegepersonal und dem Gerichtswesen wurde niemand je für diese Taten zur Rechenschaft gezogen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Recherche: Andreas Müller, Edgar Winter

Patenschaft:  Andreas Müller, Angehöriger

Quellen:

Staatsarchiv Freiburg, B 132/1 Nr. 490; B 898/1 Nr. 594; E 120/1 Nr. 6065; L 50/1 Nr. 5117

Privatarchiv Andreas Müller

Heilanstalt Rottenmünster

Landesarchiv Karlsruhe