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Stolpersteine Konstanz

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Eduard RISCH 1879 - 1944

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Geboren: 27.12.1879 in Konstanz

Sattlermeister

denunziert / verhaftet: "Wehrkraft­zersetzung"

Zuchthaus Brandenburg

hingerichtet:
21.02.1944, Zuchthaus Brandenburg

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Scheffelstr.  8    heute
(November 2012)

Foto: W. Mikuteit

 

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Stolperstein für Eduard RISCH
verlegt am 04.10.2007

 

Ehefrau: Melanie RISCH

foto_risch_eduard_melanie

Melanie und Eduard RISCH

(Quelle: Helmut Maurer,
Geschichte der Stadt Konstanz, Bd. 5, S. 381)

 

Eduard Risch wurde am 27. Dezember 1879 in Konstanz geboren. Sein Vater war Sattler. Risch hatte 7 Geschwister. Er besuchte die Volksschule in Konstanz. Nach Ableistung der Wehrpflicht arbeitete er im Geschäft seines Vaters, das er später auch übernahm. Geschäft und Werkstatt befanden sich im Hinterhaus der Hussenstraße 9.

Risch war 4 Jahre Soldat im Ersten Weltkrieg; er wurde mit dem EK II und der Badischen Verdienst­medaille ausgezeichnet. Nach dem Krieg diente er freiwillig noch ein halbes Jahr beim Grenzschutz Oberrhein.

1909 heiratete er Melanie, geborene Bumann. Ihr Vater war bei der Reichsbahn, Abteilung Bodensee-schifffahrt, Konstanz beschäftigt.

Eduard Risch war „früher", also vor 1933, Mitglied der SPD, nach 1933 war er Mitglied des NSV (NS-Volkswohlfahrt) und des RLB (Reichsluftschutzbund).

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Am Sonntag Abend, den 20. November 1938, war Risch in zwei Konstanzer Gasthäusern unterwegs. In der Wirtschaft „Zum Friedrichshof" soll er, nicht mehr ganz nüchtern, gesagt haben: „Goebbels ist ein Winkeladvokat und Göring eine voll­gefressene Sau". Im "Bodan" soll er dann in einem privaten Gespräch mit dem Kellner, seiner Frau und einem unbekannten Gast anlässlich der Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938 folgende Äußerung gemacht haben: "Sind das Männer? Das hat das Volk nicht gemacht, sondern die SS. Das sind Barbaren. Die ganze Welt will von uns nichts mehr wissen." Der Kellner denunzierte Eduard Risch bei der Gestapo.

Am 28. Februar 1939 wurde Eduard Risch vom Sondergericht Mannheim angeklagt und am 20. März 1939 nach dem Heimtückegesetz, § 2, von 1934, zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Im Urteil wurde Risch als „judenfreundlich eingestellter Schwätzer" bezeichnet, dem man „eine ausge­sprochen staatsfeindliche Einstellung nicht zutraut." Vielleicht ist Risch auch seine labile Gesundheit zum Verhängnis geworden: Er war hochgradig schwer­hörig und wurde vom staatl. Gesundheitsamt als „affektlabil und neurasthenisch mit psycho­pathi­schen Zügen" bezeichnet. Seine Strafe verbüßte Risch in Freiburg und Mannheim.

Am 16. August 1943 wurde das Ehepaar Risch verhaftet und in das Gefängnis Konstanz eingeliefert. Am 25. Oktober 1943 wurden beide vom Volks­gerichts­hof Berlin unter dem Vorsitz des berüchtigten Dr. Roland Freisler wegen "Wehrkraftzersetzung" zum Tode verurteilt.

Als Rechtsgrundlage für das Todesurteil diente § 5 der Kriegssonder­straf­rechts­verordnung (KSSVO) von 1939. Nach § 5 der KSSVO wurden z.B. auch die Mitglieder der „Weißen Rose“ zum Tode verurteilt.

Eduard Risch wurde in das Zuchthaus Brandenburg-Görden eingeliefert, seine Frau in das Gefängnis Berlin-Pötzensee. Eduard und Melanie Risch richteten getrennt ein Gnadengesuch an den Reichsminister der Justiz, die jedoch beide abgelehnt wurden.

Daraufhin wurde Eduard Risch am 21. Februar 1944 um 15 Uhr im Zucht­haus Brandenburg

  mit dem Fallbeil hingerichtet.

Er ist in einem anonymen Grab auf dem Friedhof Marienberg der Stadt Brandenburg beigesetzt.

 

Recherche: Uwe Brügmann

Patenschaft: Thomas Willauer

Quellen:

Generallandesarchiv Karlsruhe, Akte Risch, 507 Nr. 2910

Bundesarchiv Berlin. Hier gibt es diverse Akten zu Eduard und Melanie Risch. Vgl. besonders die Akten NJ 17555 und R 3017/ 4 J 222/44 und R 3001/ 121233 und ZC 12799.

Informationen des ITC Arolsen.

Helmut Maurer, Geschichte der Stadt Konstanz, Bd. 5, S. 381