Um eine Entschädigung zu erhalten, muss die Witwe detailliert die früheren Besitz- und Einkommensverhältnisse darlegen |
Fortsetzung der Auflistung |
Auflistung der Erwerbslage |
|
||
Zeugenbefragung |
Zeugenbefragung |
Zusammenfassung: Nichts Genaues weiss man nicht. Der Nachweis ist nicht erbracht. |
Quelle: Staatsarchiv Freiburg |